Viele Autofahrer glauben, sie müssten während der Garantiezeit zwingend zum Vertragshändler. Das stimmt so nicht. Eine freie Meisterwerkstatt darf Ihr Fahrzeug warten, ohne dass die Garantie erlischt – wenn ein paar Regeln eingehalten werden.
Was der Gesetzgeber sagt
Die EU-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) stellt klar: Fahrzeughersteller dürfen die Garantie nicht davon abhängig machen, dass Wartungen ausschließlich in ihren Vertragswerkstätten erfolgen. Entscheidend ist, dass fachgerecht und nach Herstellervorgabe gearbeitet wird.
Diese Voraussetzungen gelten
- Wartung nach dem Serviceplan des Herstellers
- Verwendung von Originalteilen oder gleichwertigen Qualitätsteilen
- Lückenlose Dokumentation im Serviceheft
Genau das leisten wir – digital und analog nachweisbar. Damit bleibt Ihre Neuwagengarantie vollständig erhalten.
Wo Sie sparen
Freie Werkstätten kalkulieren die Stundensätze oft günstiger als Vertragsbetriebe – bei gleicher Qualität. Zudem beraten wir herstellerunabhängig: Wir empfehlen die Lösung, die zu Ihrem Fahrzeug und Budget passt, nicht die des Vertriebsnetzes.
Unser Anspruch
Transparente Festpreise, Freigabe vor jeder Reparatur und ein fester Ansprechpartner. So wird der Werkstattbesuch planbar – ohne Kompromiss bei der Garantie.
Hinweis: MOTORWERK ist eine fiktive Beispiel-Werkstatt. Diese Website ist ein Referenzprojekt der Designagentur kreativsquare und zeigt beispielhaft, wie ein moderner Auftritt für das Kfz-Handwerk aussehen kann.